2008 trat in der Bundesrepublik Deutschland eine der umfangreichsten Unternehmenssteuer-Reformen in Kraft. Ziel war es, den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu gestalten.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
(nicht vollständig)
Körperschaftsteuersatz von 25% auf 15% gesenkt
Zinsschranke von 30% bei einer Freigrenze von 1 Mio. € eingeführt
Halbeinkünfteverfahren wird zum Teileinkünfteverfahren (60% der Erlöse sind steuerpflichtig) und gilt nur noch eingeschränkt
Bestimmungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung fallen weg
Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5% gesenkt
Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 angehoben; Begrenzung der Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer
Betriebsausgabenabzug der Gewerbesteuer fällt weg
Staffeltarif bei der Gewerbesteuer fällt weg
50prozentige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer fällt weg;
stattdessen: Hinzurechnung von 25% sämtlicher Fremdkapitalzinsen sowie von 25% der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuer
Abschaffung der degressiven Abschreibung
Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird begrenzt
Investitionsabzugsbetrag im Rahmen der Sonderabschreibungen nach § 7g EStG eingeführt